Gerald Schank, Urbacher Weg 10, 51149 Köln, Germany (nachfolgend Gerald Schank genannt), erbringt Leistungen gegenüber dem Kunden nur zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien nur nach schriftlicher Bestätigung durch Gerald Schank zustande. Der schriftlichen Bestätigung kommen die Erbringung der jeweiligen Leistung respektive die Rechnungsstellung über die Leistung gleich.
§ 2 Liefertermine
1. Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von Gerald Schank schriftlich bestätigt worden sind.
2. Sollte Gerald Schank einen Liefertermin nicht einhalten, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
3. Im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des nachzuweisenden Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe der Eigenleistung (Auftragswert abzüglich bereits entstandener Fremdkosten) verlangt werden.
4. Betriebsstörungen - sowohl bei Gerald Schank als auch in dem Betrieb eines Subunternehmers -, die Erstellung und den Transport der Leistung beeinflussen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien Gerald Schank von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gerald Schank kann nach seiner Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Dies gilt auch, wenn diese Hindernisse während eines Lieferverzugs eintreten.
§ 3 Kundenpflichten
1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erfüllung des Auftrags relevanten Angaben schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden nach Abnahme durch die Parteien (z.B. Gegenzeichnung) als Anlage 1 Vertragsbestandteil. Sollten Angaben oder Teile davon fehlen, so ist Gerald Schank berechtigt, den Auftrag ansonsten nach eigenem Ermessen umzusetzen.
2. Der Kunde versichert, dass alle von ihm übergebenen oder von ihm gewünschten Vorlagen (z.B. Skripte, Bild- und Tonmaterialien, Abbildungen, Accessoires, Dekorationen, u.ä.) unabhängig von möglichen Rechten Dritter im Rahmen des Auftrags und seiner Verwertung benutzt werden dürfen, respektive der Kunde sich die entsprechenden Rechte hat einräumen lassen. Gerald Schank ist insoweit nicht zur Prüfung bzw. Erwerb der entsprechenden Rechten verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn Gerald Schank bei unabhängig vom Kundenwunsch verwendeten Vorlagen den Kunden auf die ungeklärte Rechtslage hinweist. Sollte Gerald Schank sich dennoch hierum bemühen, gehen die hierbei entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden. Sollte Gerald Schank entgegen der Versicherung des Kunden nicht zur Verwendung berechtigt sein, so stellt der Kunde Gerald Schank von Ansprüchen Dritter frei.
3. In dem Falle, dass Gerald Schank dem Kunden Vor- oder Zwischenleistungen vorlegt, ist der Kunde verpflichtet, die Vorlagen unverzüglich zu prüfen, etwaige Mängel Gerald Schank schriftlich anzuzeigen und bei Fehlen von Mängeln die Freigabe zu erklären. Sollte bei Gerald Schank eine Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Vorlage beim Kunden eingehen, so gilt die Freigabe zur Weiterverarbeitung als stillschweigend erteilt.
§ 4 Honorar und Vergütung
1. Die Höhe der jeweils vom Kunden zu zahlenden Vergütung richtet sich, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, nach der jeweils aktuellen Preisliste von Gerald Schank. Die Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ist nichts Gegenteiliges vereinbart, gilt rechnerisch, dass 40 % der Gesamtvergütung als Lizenzgebühren für die Einräumung der Rechte gemäß dem Auftrag bzw. diesen Allgemeinen Bedingungen zu verstehen sind.
2. Die Vergütung ist wie folgt fällig: 35% bei Auftragserteilung, 30% bei Übergabe der jeweiligen Leistung,35% bei Abnahme. Gerald Schank ist berechtigt, weitere angemessene Abschlagszahlungen und/oder Vorauszahlungen zu verlangen, sofern dies auf Grund des Umfangs des Auftrags oder notwendigen Vorleistungen erforderlich erscheint.
3. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages sind bereits erbrachte Zahlungen von Gerald Schank nicht zurückzuerstatten, es sei denn, der Kunde belegt, dass Gerald Schank geringe Kosten entstanden sind. In diesem Fall ist Gerald Schank verpflichtet, Zuviel vereinnahmte Gelder zurück zu erstatten. Sind Gerald Schank über die Vorauszahlungen hinaus Kosten entstanden, sind diese vom Kunden mit der vorzeitigen Beendigung des Vertrags zu erstatten.
4. Wird die Zahlungsfrist um 10 Tage überschritten, werden ab Fälligkeit der jeweiligen Forderung ohne Mahnungen Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird ausdrücklich vorbehalten.
5. Im Falle der Vereinbarung von Pauschalsätzen für die vereinbarte Leistung sowie bei bereits erteilter Freigabe von Leistungen gemäß § 3 Absatz 3 sind Aufwendungen für Änderungen, die auf Veranlassung des Kunden vorgenommene werden, gesondert zu berechnen. Die Höhe der Vergütung richtet sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, nach der jeweils aktuellen Preisliste von Gerald Schank.
6. Der Kunde übernimmt im Rahmen des Auftrags alle Reisekosten von Gerald Schank oder von ihm beauftragter Dritter. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich dabei nach den allgemeinen Sätzen des Bundesfinanzministeriums. Ausgenommen hiervon sind Zug- und Flugreisen, die in Höhe der angefallenen Aufwendungen abgerechnet werden, wobei Gerald Schank im Zweifel berechtigt ist, im Zug 1. Klasse zu reisen und auf Flugreisen Business-Class zu nutzen.
§ 5 Nutzungsrechte
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Leistungen von Gerald Schank als Werke im Sinne des Urhebergesetzes Schutz genießen.
2. Gerald Schank räumt dem Kunden erst mit Erhalt der gesamten vereinbarten Vergütung sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte einfach, räumlich begrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich und inhaltlich begrenzt auf den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Gerald Schank.
3. Änderungen der von Gerald Schank erbrachten Leistungen einschließlich der Urheberkennzeichnung, unabhängig ob auf dem Original- oder Reproduktionsstücken, und die Übertragung der Nutzungsrechte auch an Teilen an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von Gerald Schank. Gerald Schank hat insoweit gegenüber dem Kunden jederzeit einen Auskunftsanspruch über die Art und den Umfang der Nutzung der jeweiligen Leistung.
4. Gerald Schank sichert zu, dass die jeweilige Leistung, ausgenommen die Vorlagen gemäß § 3 Absatz 2, frei von Rechten Dritter ist und ihrer Verwertung entsprechende Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Gerald Schank stellt den Kunden insoweit frei von Ansprüchen Dritter.
5. Gerald Schank ist berechtigt, sich auf der Leistung (z.B. Vor- und Abspann), ihrer Verpackung bzw. im Rahmen der Wiedergabe an marktüblicher Stelle zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet Gerald Schank im Rahmen der Verwertung der Leistung an marktüblichen Stellen zu nennen.
6. Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen sowie seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sollte hierdurch Miturheberschaft des Kunden begründet werden, räumt der Kunde Gerald Schank bereits jetzt sämtliche Urheberrechte ausschließlich, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt ein.
7. Gerald Schank ist berechtigt, Belegexemplare der Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 6 Geheimhaltung
1. Gerald Schank und der Kunde sind zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Kenntnis gelangter und nicht für die Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmter Informationen verpflichtet. Soweit Gerald Schank Dritte zur Erfüllung seiner Aufgaben heranzieht, ist er verpflichtet, diese zu entsprechender Geheimhaltung zu verpflichten.
2. Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertrages hinaus bis zu dem Zeitpunkt, an dem die jeweilige Information allgemein bekannt ist.
3. Gerald Schank ist unabhängig hiervon berechtigt, Dritte, z.B. die Presse, über ihre Leistungen und die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu informieren.
§ 7 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet bei ordnungsgemäßer Erbringung der Leistung diese innerhalb von 2 Wochen nach Zugang abzunehmen. Mängelrügen des Kunden müssen schriftlich erfolgen. Nach rügelosem Ablauf der obigen Frist gilt die jeweilige Leistung unabhängig von ihrer Ordnungsgemäßheit als abgenommen.
§ 8 Mängelhaftung
1. Gerald Schank räumt dem Kunden Mängelhaftung für sämtliche Leistungen gemäß der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist ab Abnahme durch den Kunden gemäß § 7 ein.
2. Rein geschmackliche oder stilistische Unstimmigkeiten gelten nicht als Mangel, insoweit besteht im Rahmen des Auftrags für Gerald Schank Gestaltungsfreiheit.
3. Im Falle der Freigabe gemäß § 3 Absatz 3 durch den Kunden ist die Berufung auf Mängel, die bereits in der Vorlage erkennbar waren, ausgeschlossen.
4. Im Falle von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese Gerald Schank unverzüglich nach Kenntnis unter nachvollziehbarer Darstellung des jeweiligen Mangels schriftlich mitzuteilen. Gerald Schank wird möglichst umgehend versuchen, den Mangel zu beheben. Nach dreimaligem erfolglosen Versuch der Behebung des Mangels ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Gerald Schank bleibt es jederzeit vorbehalten die Mängelbeseitigung zu verweigern, verliert hiermit jedoch den Anspruch auf Vergütung.
§ 9 Haftung
1. Gerald Schank haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gerald Schank nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf die Höhe der jeweiligen Vergütung begrenzt.
3. Gerald Schank haftet nicht für die wettbewerbs-, urheber- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Leistung. Dies gilt auch für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit der jeweiligen Leistung. Gerald Schank wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf erkennbare Risiken hinweisen.
4. Originale der jeweiligen Leistung sind von den Vertragsparteien per Kurier/Boten zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der jeweilige Absender. Gehen Originale bei Versendung durch Gerald Schank trotz größter Sorgfalt von Gerald Schank unter, ohne dass sie dies alleine zu vertreten hat, so berührt dies nicht die Vergütungspflicht des Kunden. Gerald Schank ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung eines weiteren Originals verpflichtet.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart.
An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die diese Geschäftsbedingungen nicht enthalten. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
2. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt.
4. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, ausgenommen die Regelungen, die auf die Anwendung ausländischen Rechts verweisen. Gerichtsstand, soweit zulässig, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Köln.